NIS-2 Automatische Backup Compliance
Einfach und sicher Nachweispflichten erfüllen, Cybersicherheit stärken und IT-Resilienz erhöhen
NIS-2-Richtlinie: Anforderung meistern
mit BACKUP EAGLE®
Heutzutage ist die Sicherheit kritischer Infrastrukturen und sensibler Daten wichtiger denn je. Die NIS-2-Richtlinie der EU setzt neue Maßstäbe für die Cybersicherheit, um kritische und wichtige Unternehmen besser zu schützen. BACKUP EAGLE® unterstützt Organisationen dabei auf ihrem Weg zur Compliance im Backup-Bereich. Wir bieten nicht nur eine leistungsstarke Backup-Monitoring-Plattform, sondern auch eine spezialisierte Checkliste und Tools, um die Einhaltung der NIS-2-Anforderungen im Bereich Backup zu vereinfachen und zu automatisieren.
Entdecken Sie, wie BACKUP EAGLE® Ihr Unternehmen dabei unterstützen kann, die Herausforderungen von NIS-2 erfolgreich zu meistern und gleichzeitig Ihre Backup-Infrastruktur zu optimieren.
NIS-2 im Überblick
Die NIS-2-Richtlinie stellt eine Erweiterung der ursprünglichen NIS-Richtlinie dar und wurde am 27.12.2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Einführung von NIS-2 wird der Anwendungsbereich auf weitere Unternehmen ausgedehnt, und es werden strengere Anforderungen gestellt. Doch was genau ist NIS-2? Wer ist von der neuen NIS-2-Richtlinie betroffen? Welche Anforderungen werden an den Backup-Bereich gestellt?
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Was ist NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie ist eine umfassende Aktualisierung der EU-Gesetzgebung zur Cybersicherheit, die darauf abzielt, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen in kritischen und wichtigen Sektoren zu stärken. Die Richtlinie wurde am 27.12.2022 im Amtsblatt L333 der Europäischen Union veröffentlicht und muss bis Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. NIS-2 erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie auf eine größere Anzahl von Sektoren und Unternehmen, einschließlich kleinerer Organisationen, die bisher möglicherweise nicht unter diese Kategorie fielen.
NIS-2 legt strengere Sicherheits- und Meldungspflichten fest und führt höhere Strafen für Non-Compliance ein. Unternehmen sind nun verpflichtet, die Anforderungen ab Oktober 2024 innerhalb von zwei Jahren vollständig umzusetzen, um sich gegen eine Vielzahl von Cyberbedrohungen zu schützen und die Sicherheit ihrer Netzwerke und Informationssysteme zu gewährleisten.
Wer ist von NIS-2 betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft Unternehmen, die als Betreiber wesentlicher Dienste gelten, darunter solche aus den Bereichen Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit, digitale Infrastruktur und viele mehr. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz legt fest, welche Unternehmen unter diese Kategorie fallen.
Auch kleine und mittlere Unternehmen könnten unter bestimmten Umständen von der NIS-2-Richtlinie betroffen sein, insbesondere wenn sie als Anbieter kritischer Dienste fungieren oder Teil der Lieferkette für kritische Infrastrukturen sind. Sie müssen möglicherweise ähnlich strenge Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Integrität der Lieferkette zu gewährleisten.
Dies unterstreicht die Wichtigkeit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sich mit den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vertraut zu machen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Compliance zu gewährleisten und die Integrität der eigenen IT-Systeme und Daten zu schützen.
NIS-2: Was gibt es im Backup-Bereich zu beachten?
Die NIS-2-Richtlinie erweitert die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen, einschließlich der Backup-Systeme. Unternehmen müssen ihre Backup-Strategien überprüfen und sicherstellen, dass sie den verschärften Vorschriften entsprechen. Wesentlich ist die Implementierung sicherer, zuverlässiger Backup- und Wiederherstellungsverfahren, die regelmäßige Überprüfung der Backup-Integrität und die Gewährleistung, dass Backups vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. BACKUP EAGLE® unterstützt Unternehmen dabei, die Nachweis-Anforderungen zu erfüllen, indem es eine umfassende Übersicht über die Backup-Infrastruktur bietet, automatisierte Backup-Checks ermöglicht und wertvolle Einblicke in die Effizienz und Sicherheit der Backup-Prozesse liefert.
Mit BACKUP EAGLE® zur automatisierten Compliance
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Backup-Systeme zuverlässig funktionieren, regelmäßig getestet werden und sie im Falle eines Cyberangriffs oder technischen Defekts schnell und effektiv auf ihre Backups zugreifen können. BACKUP EAGLE® unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen zu erfüllen, indem es eine automatisierte Überwachung und Berichterstattung für Backup-Prozesse bietet. Mit BACKUP EAGLE® können Unternehmen nicht nur ihre Backup-Konfiguration dokumentieren, sondern auch den Erfolg von Backups und Restores nachweisen, den Gesundheitszustand ihrer Backup-Server und -Devices überwachen und Änderungen in der Backup-Konfiguration erkennen. Darüber hinaus hilft BACKUP EAGLE® bei der Identifizierung von nicht eingerichteten oder ausgefallenen Backups, was eine kontinuierliche Compliance und die Aufrechterhaltung hoher Sicherheitsstandards ermöglicht. Die Vorteile automatisierter Compliance mit BACKUP EAGLE® im Überblick:
- Nachweispflichten für NIS 2 im Bereich Backup vollständig abdecken
- IT-Widerstandsfähigkeit erhöhen
- IT-Sicherheit verbessern
- Zeit sparen
NIS-2 Checkliste von BACKUP EAGLE®
BACKUP EAGLE® unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der NIS-2-Richtlinie zudem durch eine umfassende Checkliste mit über 15 Punkten, die speziell auf die Anforderungen im Bereich Backup und IT-Resilienz ausgerichtet ist. Diese Checkliste erleichtert es Unternehmen, ihre Backup-Strategien und -Prozesse gemäß den NIS-2-Anforderungen zu prüfen und zu optimieren. Für Unternehmen, die sicherstellen möchten, dass sie die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vollständig erfüllen, stellt die NIS-2-Checkliste von BACKUP EAGLE® ein unverzichtbares Werkzeug dar. Durch die Implementierung der empfohlenen Maßnahmen können Unternehmen nicht nur ihre Compliance nachweisen, sondern auch ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und anderen Bedrohungen signifikant erhöhen.
Café Datenschutz Interview:
NIS2 und intelligentes Backupmonitoring mit Stefan Schröder
FAQ NIS-2-Richtlinie
Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie (The Network and Information Security Directive) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netzwerk- und Informationssysteme in der gesamten EU zu gewährleisten. Sie ist die Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie und bringt strengere Sicherheitsanforderungen, Berichtspflichten und höhere Strafen für Non-Compliance. Ihr Hauptziel ist es, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und anderen Sicherheitsrisiken für kritische und wichtige Infrastrukturen zu erhöhen.
Wann tritt NIS-2 in Kraft?
Die Richtlinie wurde am 27.12.2022 im Amtsblatt L333 der Europäischen Union veröffentlicht und trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten. Betroffene Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt zwei Jahre Zeit, ihre Systeme und Prozesse entsprechend anzupassen, um die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vollständig zu erfüllen.
Für wen gilt die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2 Richtlinie gilt für Betreiber wesentlicher Dienste (OES) und wichtige digitale Diensteanbieter (RDSP). Dies umfasst eine breite Palette von Sektoren und Typen von Organisationen, einschließlich Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und viele andere. Durch die Aktualisierung werden nun auch mittlere und kleine Unternehmen in bestimmten Fällen einbezogen, besonders wenn sie in der Lieferkette größerer Organisationen eine Rolle spielen oder kritische Dienstleistungen anbieten.